Inhalt

Europawahl: Unionsbürger*innen müssen sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen

Am 9. Juni findet in Deutschland die Europawahl statt. Dabei gibt es eine Besonderheit für Menschen, die zwar in Deutschland leben, aber die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes besitzen. Sie müssen sich unter Umständen in das Wählerverzeichnis eintragen lassen und sollten dies rechtzeitig tun. Darauf weist die Stadt Pinneberg hin.

Die sogenannten Unionsbürger*innen können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Voraussetzung ist, dass sie seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten. Jede/r darf aber nur einmal wählen.

Wollen Unionsbürger*innen in Deutschland wählen, müssen sie sich in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Wer in Pinneberg wohnt also in der Kreisstadt.

Dazu muss ein entsprechender Antrag ausgefüllt und von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller persönlich und handschriftlich unterzeichnet der Stadt Pinneberg im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend. Der Antrag ist unter anderem auf der Homepage der Stadt Pinneberg sowie der Bundeswahlleiterin abrufbar.

Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl, also am 19. Mai 2024, bei der Stadt Pinneberg eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.

Wer als Unionsbürger*in bereits 2019 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen hat, ist bereits im Wählerverzeichnis des Wohnortes eingetragen und braucht keinen erneuten Antrag auf Eintragung zu stellen.

www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html

Hintergrund:
Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden vom 6. bis 9. Juni 2024 statt. Jedes EU-Land legt für sich fest, an welchen Tagen in diesem Zeitraum die Wahl dort stattfindet. Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.