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Rechtsnorm Sportplätze

Entgelte

Möchten Sie Sportplätze nutzen, so sind hierfür Entgelte von Ihnen zu entrichten.
Die Höhe entnehmen Sie bitte der aktuellen „Entgeltordnung über die außerschulische Nutzung städtischer Räumlichkeiten durch Dritte“.

Entgeltordnung

  • Entgeltordnung Sport über die außerschulische Nutzung städtischer Räumlichkeiten durch Dritte


Anlage 1 zur Entgeltordnung:

  • Entgeltordnung Sport Anlage 1


Anlage 2 - Sportstätten

  • Entgeltordnung Sport Anlage 2

Benutzungsordnung

Bei einer entsprechenden Nutzung ist die Benutzungsordnung für die Außensportstätten der Stadt Pinneberg zu beachten:

  • Benutzungsordnung Außensportstätten