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Anträge und Gebühren

Gebühren für die Kinderbetreuung

Für die Kinderbetreuung sind von Ihnen Gebühren zu zahlen. Die maximale Höhe der Beiträge ist im "Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege" geregelt und hängt vom Betreuungsbereich und vom zeitlichen Umfang der Betreuung ab. Gebühren für Früh- und Spätdienste werden zusätzlich erhoben.
Bei der Inanspruchnahme eines Mittagessens (evtl. auch Frühstück) ist ein zusätzliches Essengeld zu zahlen. Die Höhe des Essensgeldes ist in den einzelnen Einrichtungen unterschiedlich.

  • Kita Elternbeiträge ab 2022



Anträge

Unter bestimmten Voraussetzungen können Anträge auf Ermäßigung für die Betreuung ihrer Kinder gewährt werden. Die aktuellen Anträge finden Sie hier:

Ermäßigung gemäß Sozialstaffelrichtlinie

Es besteht die Möglichkeit, die Gebühren ganz oder teilweise nach den Sozialstaffelrichtlinien des Kreises Pinneberg zu ermäßigen. Hierfür ist ein Antrag auf Ermäßigung beim Fachdienst Kindertagesstätten der Stadt Pinneberg, Bismarckstraße 8, zu stellen. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat gewährt werden, in dem der Antrag gestellt wurde.

  • Antrag auf Ermäßigung in einer Kindertageseinrichtung für 2024

  • Antrag auf Ermäßigung in der Kindertagespflege


Entlastung für Familien mit geringem Einkommen - Erweiterung der Sozialermäßigung für KiTa-Elternbeiträge zum 1. Januar 2023:

  • Kita M-Schreiben Familien Sozialermäßigung für KiTa-Elternbeiträge zum 1. Januar 2023


Ermäßigung für Geschwister

Werden mehrere beitragspflichtige Kinder einer Familie gleichzeitig in Kindertageseinrichtungen im Kreis Pinneberg betreut, ermäßigt sich die Gebühr in der Reihenfolge des Alters der Kinder, beginnend mit dem ältesten Kind, für das 2. Kind um 50%, für das 3. Kind und alle weiteren Kinder um 100%. Für die Gewährung einer Geschwisterermäßigung ist in jedem Fall ein Antrag zu stellen:

  • Antrag auf Geschwisterermäßigung in einer Kindertageseinrichtung für 2024

Bestätigung Betreuungszeiten

  • Bestätigung Betreuungszeiten in einer Kindertageseinrichtung für 2024

  • Bestätigung über ein nachschulisches Betreuungsangebot für 2024

Anlage Selbstständigkeit

  • Anlage Selbständigkeit für eine Kindertageseinrichtung bzw. Tagespflegeperson für 2024

Betreuung in einer Kindertageseinrichtung in Hamburg

Sollte Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung in Hamburg betreut werden, ist ein Antrag auf Kostenübernahme beim Kreis Pinneberg zu stellen:

  • Antragsvordruck Kostenuebernahme HH


Die Anträge können Sie gerne per E-Mail einreichen!

Kontakt

Bei Fragen zu Anträgen und Gebühren wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Kindertagesstätte im Rathaus, Bismarckstr. 8, 25421 Pinneberg.

Die Mitarbeitenden sind den jeweiligen Kindertagesstätten zugeordnet, die Sie der folgenden Auflistung entnehmen können:

  • Städtische Kita Richard-Köhn-Straße:
  • Städtische Kita Saarlandstraße:
  • Kita Waldstraße e.V.:
  • AWO / ev. Kirche / Wabe e.V. / Fröbel:
  • Katholische Kita / Kita Zwergentreff / Lebenshilfe / Kita Waldkinder:
  • Auswärtige Kitas: