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Straßenreinigungsgebühren: Künftig wird es gerechter und transparenter

Beim Thema Straßenreinigungsgebühren arbeitet die Stadt Pinneberg gegenwärtig intensiv daran, die Fehler der Vergangenheit zu beheben. Darüber hinaus haben Politik und Verwaltung jüngst den Weg für einen Neustart freigemacht und blicken nun optimistisch in die Zukunft.

Künftig wird anstelle des sogenannten Frontmetermaßstabes der grundflächenbasierte Quadratwurzelmaßstab als Gebührenmaßstab Anwendung finden. Das bedeutet vereinfacht gesagt, dass für die Gebührenberechnung nicht mehr entscheidend ist, wie viele laufende Meter ein Grundstück an einer Straße besitzt, sondern wie groß das Grundstück ist.

Verwaltung und die große Mehrheit der Politik sind sich einig, dass der neue Maßstab gerechter und transparenter ist. Denn nach der bisherigen Methode mussten beispielsweise Besitzer gleichgroßer Grundstücke unterschiedlich hohe Gebühren zahlen – nur weil sie mehr oder weniger Frontmeter an der Straße besaßen.

„Wir setzen wie in allen Bereichen auch bei den Straßenreinigungsgebühren auf Transparenz und Gerechtigkeit“, sagt Bürgermeister Thomas Voerste. Er ergänzt: „Ich bin mir sicher, dass der neue Gebührenmaßstab in diesem Sinne deutliche Vorteile bringt.“

Grundsätzlich sind die Gebühren als Gegenleistung dafür zu verstehen, dass die Stadt die gesamte Straße – und nicht nur das vor dem Grundstück des jeweiligen Anliegers liegende Teilstück der Straße – in einen sauberen Zustand versetzt. Entsprechend ist das Interesse an einer sauberen Straße sowie insgesamt an einem sauberen Straßennetz nicht abhängig von der Frontlänge, mit welcher ein Grundstück an einer gereinigten Straße anliegt.

Mit dem neuen System werden zudem der Ermittlungsaufwand der maßgeblichen Grundstückgrößen sowie die Berechnung der Gebühren verringert. Mussten bislang in besonderen Fällen unter anderem sogenannte fiktive Frontlängen ermittelt werden – zum Beispiel bei Pfeifenstielgrundstücken – und gab es Abschläge sowie eine veränderte Berechnung für Hinterlandbebauung, können die nun maßgeblichen Grundstücksgrößen ohne Umstände aus vorhandenen Daten entnommen werden. Zudem gibt es eine einheitliche Berechnungsgrundlage.

Der veränderte Gebührenmaßstab wird nicht zu Mehreinnahmen bei der Stadt Pinneberg führen. Die Stadt darf durch die Umlage der Straßenreinigungsgebühren nicht mehr Geld einnehmen, als die tatsächliche Reinigung kostet. Lediglich der Verteilungsmodus wird sich ändern. Im Ergebnis werden einige Gebührenzahler geringfügig mehr, andere weniger zahlen müssen – dies aber vor dem Hintergrund eines Mehr an Transparenz und Gerechtigkeit.

Aussagen darüber, wie sich das neue System für einzelne Grundstücksbesitzer konkret auswirkt, lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht treffen. Zunächst muss die neue Gebührensatzung erstellt und der neue Gebührensatz kalkuliert werden. Bis dahin fehlt allen Rechenmodellen eine seriöse Grundlage.