3G-Nachweispflicht für den Besuch des Rathauses
Ab Montag, 20.12.2021 bis voraussichtlich zum März 2022 wird zum Schutz
und zur Gesunderhaltung der Besuch des Rathauses Pinneberg eine 3G-
Nachweispflicht für Besucherinnen und Besucher gelten.
Um Zutritt zum Rathaus zu erhalten bzw. sich im Rathaus aufzuhalten, benötigen
Besucherinnen und Besucher wie bisher einen Termin. Dieser kann über das online
bereitstehende Terminvergabesystem
(https://cqm.cleverq.de/public/sites/204/appointments/index.html?lang=de) oder
telefonisch über die Zentralnummer 04101 211 - 0 vereinbart werden.
Neben dem Nachweis des jeweiligen 3G-Status (geimpft, genesen oder getestet)
bitten wir um Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments. Jeder 3G-Nachweis wird
vor dem Zutritt kontrolliert.
Impfzertifikate und Genesenenzertifikate können entweder in digitaler Form oder in
Papierform nachgewiesen werden. Für den Nachweis negativer Testung bitten wir
um Nutzung eines der zugelassenen Testzentren. Ein Covid-19-Antigentest darf
nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Vorgelegte
Nachweise und Daten werden nicht gespeichert.
Besucherinnen und Besuchern ist wie bisher das Betreten des Rathauses und der
Aufenthalt im Rathaus nur bei Tragen einer zugelassenen Mund-Nasen-Bedeckung
gestattet (das sind: medizinische oder vergleichbare Masken oder Masken ohne
Ausatemventil der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94).
„Ich bitte um Verständnis für diese notwendige Maßnahme,“ so Bürgermeisterin Urte
Steinberg „Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und zum Schutz meiner
Kolleginnen und Kollegen in der Stadtverwaltung ist es in dieser Zeit leider nötig,
alles zu tun, um eine Ansteckung mit Covid 19 zu verhindern.“
„Darum ist Pinneberg der perfekte Standort für das neue Zentralklinikum“:
Spendenaktion zum neuen Mahnmal am Pinneberger Bahnhof

Weiterleitung zur Homepage der Christuskirche Pinneberg (Mahnmal)