Stadtentwicklung

Allgemeines

Pinneberg ist Kreisstadt und Teil der Metropolregion Hamburg. Auf einer Fläche von 21,54 km² leben hier 42.055 Menschen (Stand: 31.12.2013)). Als Mittelzentrum hat Pinneberg wichtige Versorgungsfunktionen auch für die Umlandgemeinden. Gleichzeitig bestehen erhebliche Wechselwirkungen mit der Freien- und Hansestadt Hamburg, aufgrund der räumlichen Nähe (18 km zur Hamburger City) und der guten Erreichbarkeit. Über die Autobahn A 23, die Bahn-strecken Hamburg – Kiel, Hamburg – Flensburg und Hamburg – Westerland sowie über die S-Bahn nach Hamburg ist Pinneberg sehr gut in das überregionale Verkehrsnetz eingebunden.
Prägend für die Stadt sind die großen innerstädtischen Grünflächen und attraktiven Wohngebiete am Rande zur freien Landschaft.

Pinneberg entwickelt kontinuierlich neue Wohn- und Gewerbeflächen. 

Stadtentwicklungskonzept

Informationen zur zukünftigen Stadtentwicklung können dem Stadtentwicklungskonzept  "Stadt-Landschaft-Pinneberg 2020" entnommen werden. Der Entwurf des Stadtentwicklungskonzeptes enthält nicht die von der Ratsversammlung (RVS) am 27.04.2009 beschlossenen Änderungen. Diese sind Bestandteil des entsprechenden Protokollauszugs. Zusätzlich sind in der „Anlage DS 069/09“ die  Ziele des Stadtentwicklungskonzeptes und eine zusammenfassende Plandarstellung gemäß Beschlussfassung der RVS vom 27.04.2009 aufgeführt. 
Das Stadtentwicklungskonzept war Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2014.

Der aktuelle Flächennutzungsplan der Stadt Pinneberg ist unter der Rubrik "Bauleitplanung" zu finden. 

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) gibt die Zielvorstellungen der Stadt über die Nutzung bebauter und bebaubarer Flächen sowie auch künftig von einer Bebauung freizuhaltenden Flächen
wieder. Er dokumentiert als vorbereitende Bauleitplanung lediglich Planungsabsichten und begründet keine Planungs- und Baurechte. Dies erfolgt nur mit der verbindlichen Bauleitplanung.

Eine unmittelbare rechtliche Wirkung besteht
• gegenüber der Gemeinde durch das Entwicklungsgebot gemäß § 8 BauGB, wonach die
  Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind und
• gegenüber den Trägern öffentlicher Belange durch die Anpassungspflicht gemäß § 7 BauGB, wonach  
  die beteiligten Ämter und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, ihre Planungen dem 
  Flächennutzungsplan anzupassen haben,
• gegenüber dem Bürger besteht eine unmittelbare rechtliche Wirkung grundsätzlich nicht.

Der Flächennutzungsplan ist Voraussetzung und Hauptinstrument zur Wahrnehmung der Planungshoheit und Planungsverantwortung der Gemeinde. § 5 BauGB definiert Aufgabe und Inhalt des Flächennutzungsplans:

„Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen“.

Für den Umfang und die Detaillierung der Darstellungen ist maßgeblich, dass diese die Grundzüge der Entwicklung hinreichend verdeutlichen und begründen. Der Planungsmaßstab begrenzt und bestimmt des weiteren Dichte und Detaillierung der Aussagen. Der in 2014 beschlossene Flächennutzungsplan der Stadt Pinneberg besteht aus der Planzeichnung im Maßstab 1:10.000 und einem Innenstadtausschnitt im Maßstab 1:5.000 sowie der gemäß § 5 Abs. 5 BauGB dem Flächennutzungsplan beizufügenden Begründung.

Regionalpark Wedeler Au

Der Südwesten Pinnebergs ist Teil des Regionalparks Wedeler Au. Nähere Informationen erhalten Sie hier.