Sportplätze

Bei der regelmäßigen Belegung (montags bis freitags) wird zwischen einem Sommer- und Winterplan unterschieden.

Der Sommerplan ist jeweils vom 01.04. bis 30.09. gültig und hier zu finden.
Der Winterplan vom 01.10. bis 31.03. eines Jahres gültig und hier zu finden.

Bitte beachten Sie, dass die Witterung nicht vorhergesehen werden kann. Daher kann es – auch kurzfristig – zu Änderungen kommen.
Entsprechende Anweisungen vom zuständigen Platzwart sind dann zu beachten.

Platzsperrungen:
Jedes Jahr werden die städtischen Sportplätze für den Spielbetrieb vom KSP hergerichtet.
Hierzu ist es erforderlich, dass Rasenplätze i.d.R. 6 Wochen und Grandplätze i.d.R. 2 Wochen gesperrt werden.
Den aktuellen Plan über die Sperrungen der Plätze finden Sie hier.

Hinweise:
Bei einer entsprechenden Nutzung ist die Benutzungsordnung für die Außensportstätten der Stadt Pinneberg zu beachten.

Für die Nutzung von Sportplätzen sind Entgelte von Ihnen zu entrichten.
Die Höhe entnehmen Sie bitte der aktuellen Entgeltordnung über die außerschulische Nutzung städtischer Räumlichkeiten durch Dritte:

Entgeltordnung
Anlage 1 - Nachweis Eintrittsentgelte
Anlage 2 - Sportstätten


Anträge:
Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung eines Sportplatzes ein Antrag zu stellen ist.
            •  Antrag für regelmäßige Benutzung
            •  Antrag für unregelmäßige Benutzung

Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge können Sie auch gerne eingescannt per E-Mail zusenden.

Hier finden Sie die Steckbriefe unserer Sportplätze